Nie wieder Wirt oder Küchenchef

Traunstein - Mit einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung und der gerichtlichen Auflage, nie mehr eine Gaststätte zu betreiben oder in einer verantwortlichen Position zu arbeiten, wo Hygienevorschriften zu beachten sind, endete die Berufungsverhandlung eines 61-jährigen Gastwirts aus der Gemeinde Obing vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Traunstein.

Quelle hierzu auf ovb-online.de

 
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