OLG Nürnberg: Teilerfolg der Berufung des Herstellers von „Biomineralwasser“

Der Dritte Zivilsenat des Oberlandgerichts Nürnberg als Berufungsgericht hat in einem Rechtsstreit, in dem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. gegen einen Getränkehersteller aus der Oberpfalz Unterlassungsansprüche geltend gemacht hatte, ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth teilweise abgeändert. Danach darf der Beklagte zukünftig wieder sein natürliches Mineralwasser unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ anpreisen und verkaufen. Es ist ihm jedoch weiterhin untersagt, ein Siegel mit der Bezeichnung „Bio Mineralwasser“ auf seinen Flaschenetiketten anzubringen. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig.

Quelle hierzu auf justiz.bayern.de

 
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